Ihr Anwalt für Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht in Hamburg & Kiel

Markenanmeldung, Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klagen – in folgenden Rechtsgebieten stehe ich Ihnen zur Seite:

  • Markenrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Urheberrecht

Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung können Sie sich darauf verlassen, dass ich als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (beinhaltet Markenrecht, Wettbewerbsrecht & Urheberrecht) Ihre Angelegenheit effizient und ohne unnötigen Aufwand erledige.

Welches Anliegen haben Sie?

Markenrecht

  • Markenrecherche, Markenanmeldung (D, EU, internationale Registrierungen/IR), strategische Beratung im Markenrecht
  • Verfolgung von Markenrechtsverletzungen (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage)
  • Betreuung und Beobachtung des Marktes für Ihre Marke in Bezug auf potenzielle Verletzungen
  • Abwehr von unberechtigten Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen sowie Klagen

Wettbewerbsrecht

  • Prävention: Erstellung von AGB und Pflichtangaben
  • Abmahnung und Verteidigung gegen Abmahnungen nach dem UWG
  • Einstweilige Verfügung (einstweiliger Rechtsschutz), Klage
  • Schadensersatzansprüche, Unterlassungsansprüche & Auskunftsansprüche
Markenrecht Hamburg Handschlag

Urheberrecht

  • Urheberrechtliche Lizenzierung und Vertragsgestaltung
  • Überprüfung von Urheberrechtsansprüchen
  • Aufdeckung von Urheberrechtsverletzungen, insbesondere im Internet
  • Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen
  • Gutachterliche Stellungnahmen

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Nähere Infos zu mir

Andreas Will
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Mitglied in der GRUR Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht

Fachanwaltsqualität und -Erfahrung

Ich bin seit 2007 Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Der gewerbliche Rechtsschutz beinhaltet das Markenrecht, Urheberrecht, Patentrecht sowie Presse- und Wettbewerbsrecht.

Stets für Sie da

Ich bin unter den angegebenen Rufnummern für Sie erreichbar, in Notfällen auch mobil unter 0177 388 65 68, auch am Wochenende (z.B. bei Fristablauf am Montag).

1
Anwaltliche Beratung lohnt sich

Ruhe bewahren. Zum Telefon greifen und sofort mit Ihrem Anwalt sprechen.

2
Ersteinschätzung einholen

Ich erkläre Ihnen, was bei Abmahnung, einstweiliger Verfügung und Klage im Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht zu beachten ist.

3
Schnelle Abwicklung

Ich regele das in enger Abstimmung mit Ihnen für Sie. Bei ständiger Kostentransparenz.

1
Anwaltliche Beratung lohnt sich

Bei Abmahnungen und bereits präventiv, rentiert es sich einen Anwalt zur Seite zu haben.

2
Ersteinschätzung einholen

Ich berate Sie bezüglich des weiteren Vorgehens bei Abmahnungen, AGB usw., sodass Sie möglichst Zeit und Kosten sparen.

3
Schnelle Abwicklung

Fristgerecht kümmere ich mich darum, dass Ihr Anliegen gründlich bearbeitet wird.

So erreichen Sie mich

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Hamburg

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Kiel

Wichtige Infos zum Markenrecht

Wann hilft ein Anwalt für Markenrecht?

Ein Anwalt für Markenrecht hilft bei der Entwicklung und Anmeldung von Marken, aber auch Designs und ggf. Patenten beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim European Intellectual Property Office (EUIPO) und der World Intellecual Property Organization (WIPO). Es werden also über einen Anwalt für Markenrecht Deutsche und europäische sowie außereuropäische Markenanmeldungen vorgenommen.

Hinzu kommen die markenrechtlichen Auseinandersetzungen, die eine gewichtige Rolle spielen, etwa durch Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage.

Was kostet eine Markenanmeldung beim Anwalt?

Die Kosten für eine nationale Markenanmeldung beginnen bei 290 Euro, während eine Unionsmarke ab 850 Euro zu haben ist. Dies sind die Amtsgebühren, Für internationale Registrierungen hängen die Gebühren davon ab, in wie vielen und welchen Ländern der Markenschutz gelten soll. Es ist zu beachten, dass die Markenanmeldung mit rechtlichen und finanziellen Risiken verbunden ist. Daher ist es ratsam, die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Rechtsanwalt Will von WNS Will+Partner berechnet für eine Markenanmeldung (D oder EU) in der Regel eine Pauschale von 300,00 € zzgl. MwSt (57 €), also 357,00 € Brutto.

Was kostet eine Markenrechtsverletzung?

Gerichte setzen in Fällen von Markenrechtsverletzungen häufig Streitwerte zwischen 25.000 und 100.000 Euro fest. Die daraus resultierenden Anwaltskosten für eine Abmahnung liegen typischerweise zwischen 1.250 und 2.500 Euro. Es können bei Streitigkeiten mit berühmten Marken aber auch Streitwerte von mehr als 1 Mio EUR im Raum stehen, was insbesondere bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ganz erhebliche Kosten zur Folge hat. Wer sich also mit Markenprodukten befasst, sollte sichergehen, dass er diese vom Berechtigten erwirbt und das ggf. gemeinsam mit einem Anwalt für Markenrecht vor deren Inverkehrbringung prüfen. Insoweit sind neben den Kosten der Auseinandersetzung Schadensersatzforderungen im Raum, die von Lizenzforderungen bis zur Herausgabe des Verletzergewinns gehen.

Wann ist ein Markenrecht verletzt?

Eine Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn ein Dritter ein geschütztes Zeichen im geschäftlichen Verkehr ohne Erlaubnis verwendet. Dabei muss es sich stets um eine Nutzung im kommerziellen Kontext handeln.

Was fällt unter Markenrecht?

Das Markenrecht schützt nicht nur Wörter, Buchstaben und Zahlen, sondern auch Abbildungen, Farben und sogar akustische Zeichen. Laut § 4 Nr. 1 des Markengesetzes entsteht der Markenschutz grundsätzlich erst mit der offiziellen Anmeldung und Eintragung des Zeichens im Markenregister.

Welchen Schutzumfang haben eingetragene Marken?

Eine eingetragene Marke schützt ihren Inhaber vor der unbefugten Nutzung des markenrechtlich geschützten Zeichens. Der Markeninhaber hat das Recht, Dritten die Nutzung zu untersagen und kann Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche geltend machen. Allerdings ist der Markenschutz zeitlich begrenzt. Es muss jeweils vor Ablauf von 10 Jahren verlängert werden. Rechtsanwalt Will weist seine Mandanten und Mandantinnen rechtzeitig auf die Notwendigkeit der Verlängerung hin und meldet diese beim zuständigen Amt an.

Was ist das Markenrecht?

Das Markenrecht gehört zum Immaterialgüterrecht, das sich mit dem Schutz geistigen Eigentums befasst. Es fällt unter den gewerblichen Rechtsschutz und zielt darauf ab, die wirtschaftliche Verwertbarkeit von Marken zu sichern.

Laut § 1 des Markengesetzes (MarkenG) können verschiedene Zeichen, wie Wörter, Abbildungen, Farben oder Klänge, als Marke geschützt werden, sofern sie geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen zu unterscheiden.

Der Inhaber einer eingetragenen Marke hat das exklusive Recht, diese in Verbindung mit bestimmten Produkten oder Dienstleistungen zu nutzen. Der Markenschutz verhindert unbefugte Nutzung durch Dritte und bietet Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz. Neben Marken schützt das Gesetz auch Unternehmenskennzeichen, Werktitel und geografische Herkunftsangaben.

 
 
Markenrecht

Was ist gewerblicher Rechtsschutz?

Gewerblicher Rechtsschutz ist der Schutz geistiger Leistungen auf wirtschaftlichem Gebiet und umfasst verschiedene Schutzrechte wie Marken, Patente oder Gebrauchsmuster. Er gehört zum Recht des geistigen Eigentums und schützt immaterielle Güter, die aus menschlicher Kreativität entstehen.

Dieses Rechtsgebiet dient dazu, Unternehmen und ihre Innovationen vor unlauterem Wettbewerb zu schützen. Es sorgt dafür, dass keine unfaire Benachteiligung zwischen Wettbewerbern entsteht und jeder Unternehmer seine Geschäftsgeheimnisse und Geschäftsgrundlagen sichern kann. Durch den Schutz geistiger Leistungen wird ein fairer Wettbewerb gewährleistet, von dem alle Marktteilnehmer profitieren.

Andreas Will - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beim Markenrecht

Rechtsanwalt Will ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Dieses Rechtsgebiet ist missverständlich. Es beinhaltet das Recht der geistigen und technischen Schutzrechte wie Markenrecht, Designrecht, Patentrecht, Urheberrecht, aber auch das Wettbewerbsrecht und das Presserecht.

Im Grunde ist der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz also ein Fachanwalt für Markenrecht, Fachanwalt für Designrecht, Fachanwalt für Patentrecht, Fachanwalt für Urheberrecht (hier gibt es einen später entstandenen Extra-Titel), Fachanwalt für Wettbewerbsrecht und Fachanwalt für Presserecht.

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Welche Leistungen bieten WNS Will+Partner im Markenrecht an?

WNS Will+Partner bietet umfassende Beratung und Vertretung im Markenrecht, um Ihre Markenrechte effektiv zu schützen. Wir begleiten Sie von der Markenanmeldung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche in markenrechtlichen Streitfällen. Zu unseren Kernleistungen zählen:

  • Markenanmeldung und Recherche: Wir unterstützen Sie bei der Anmeldung von nationalen, Unions- und internationalen Marken und führen Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen durch, um Kollisionsrisiken zu minimieren.
  • Markenüberwachung und Pflege: Unsere Kanzlei überwacht Ihre Marke kontinuierlich, um frühzeitig auf mögliche Verletzungen zu reagieren, und berät Sie zur strategischen Markenpflege.
  • Vertretung bei Markenrechtsverletzungen: Bei einer Markenverletzung prüfen wir die Rechtmäßigkeit der Ansprüche und vertreten Sie bei der Abwehr oder Durchsetzung Ihrer Rechte, sei es außergerichtlich (Abmahnung) oder im gerichtlichen Verfahren, inklusive einstweiliger Verfügungen.
  • Verfahren vor dem Markenamt: Wir vertreten Sie im Widerspruchs-, Nichtigkeits- oder Verfallsverfahren vor dem DPMA und EUIPO sowie Gerichten, um Ihre Marke bestmöglich zu schützen.
  • Vertragsgestaltung: Wir erstellen und prüfen Lizenzverträge, Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarungen, um Ihre Markenstrategie rechtlich abzusichern.
  • IP-Compliance und Marketingberatung: Wir beraten Sie bei der Einführung neuer Marken, überprüfen Ihre Marketingmaßnahmen auf Rechtskonformität und bieten IP-Compliance-Beratung für eine langfristige Markensicherung.

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Markenrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Markenrechte effizient und nachhaltig durchzusetzen.

Welche Arten von Marken gibt es?

Markenrechte unterscheiden sich in ihrer geografischen Reichweite, was bedeutet, dass der Schutz in jedem Land separat erworben werden muss (Territorialitätsprinzip). Man unterscheidet zwischen verschiedenen Markenarten je nach Geltungsbereich:

  • Nationale Marken: Diese bieten Schutz nur in dem Land, in dem sie registriert wurden. In Deutschland erfolgt die Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), in Österreich beim Österreichischen Patentamt (ÖPA) usw..
  • Unionsmarken: Mit einer Unionsmarke erhält man Markenschutz in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Zuständig ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
  • IR-Marken: Die sogenannte IR-Marke wird bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) angemeldet und ermöglicht kosteneffizienten Markenschutz in über 120 Ländern. Es handelt sich dabei um eine Sammlung nationaler Schutzrechte, die in mehreren Ländern gleichzeitig gelten.

    Mit einer Unionsmarke oder einer Deutschen Marke als Basis können Sie über die WIPO in von Ihnen ausgewählten Zielgebieten Markenschutz erlangen. Wir erledigen das für Sie.

Die Markenrechtsverletzung: Was sind die Folgen?

Markenrecht Hamburg

Wird eine Marke ohne Zustimmung des Inhabers verwendet, hat der Markeninhaber verschiedene rechtliche Mittel zur Verteidigung seiner Rechte:

  • Widerspruch: Wenn eine neue Marke eingetragen werden soll, die der eigenen Marke ähnlich oder identisch ist, kann ein Widerspruch beim zuständigen Amt eingereicht werden. Um potenzielle Konfliktmarken frühzeitig zu erkennen, ist es ratsam, eine Markenüberwachung einzurichten.
  • Löschungsantrag: Bereits eingetragene Marken können unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Antrag auf Löschung angefochten werden.

Neben diesen Maßnahmen sieht das Markenrecht auch zivil- und strafrechtliche Schritte vor. Zivilrechtliche Ansprüche umfassen insbesondere gerichtliche Maßnahmen mit folgenden Zielen:

  • Unterlassung der Nutzung
  • Beseitigung der verletzenden Marke
  • Angemessene Vergütung für die Nutzung
  • Schadenersatz und Herausgabe des erzielten Gewinns
  • Rechnungslegung über die erzielten Einnahmen
  • Auskunftsanspruch
  • Veröffentlichung des Urteils

Diese Ansprüche bieten eine umfassende Möglichkeit, den unrechtmäßigen Gebrauch einer Marke zu unterbinden und etwaige Schäden zu kompensieren. Die Durchsetzung erfolgt im Wege einer Klage vor dem Landgericht.

In Eilfällen ist für die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen die einstweilige Verfügung der effektivste Weg. Diese setzt die Dringlichkeit voraus, weshalb schnelles Handeln in der Regel die besten Ergebnisse erzielt.

Markenrecht in Hamburg – Wie und wo Sie Ihre Marke schützen lassen

Markenanmeldung beim DPMA

Da das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) keinen Standort in Hamburg hat, erfolgt die Markenanmeldung digital oder per Post an den Hauptsitz in München. Wir führen Sie durch den gesamten Anmeldeprozess und erklären Ihnen die wichtigsten Schritte, um Ihre Marke erfolgreich zu registrieren.

Die Kanzlei WNS Will+Partner in Hamburg unterstützt Sie bei allen Fragen zum Markenrecht. Vereinbaren Sie einfach einen Termin oder rufen uns direkt an.

Rechtliche Schritte bei Markenstreitigkeiten in Hamburg

Sollten Sie Ihre Marke verteidigen müssen oder in markenrechtliche Konflikte geraten, werden einstweilige Verfügungen und Klagen in erster Instanz vor dem Landgericht Hamburg am Sievekingplatz 1 verhandelt. Hier sind die Kammer 16 für Handelssachen und die Zivilkammer 12 für Streitigkeiten nach dem Markengesetz zuständig.

Für Berufungsverfahren ist das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg am Sievekingplatz 2 verantwortlich. Der 3. und 5. Zivilsenat befassen sich mit markenrechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere bei Fällen von Parallelimporten oder nicht erfassten Ansprüchen im Markenrecht.

Rechtliche Schritte bei Markenstreitigkeiten im Bundesgebiet

WNS Will+Partner vertritt Ihre Rechte als Markeninhaber bei allen zuständigen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten im gesamten Bundesgebiet.

Warum ist die Markenanmeldung wichtig?

  • Rechtlicher Schutz: Mit der Markenanmeldung erhält ein Unternehmen das exklusive Recht, seine Marke für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen zu nutzen. Dies schützt vor Nachahmung und unautorisiertem Gebrauch.
  • Vermeidung von Konflikten: Die Markenrecherche vor der Anmeldung verhindert rechtliche Konflikte mit bereits bestehenden Marken. So lassen sich teure Rechtsstreitigkeiten vermeiden.
  • Markenwert und Reputation: Eine registrierte Marke genießt bei Verbrauchern höheres Ansehen und stärkt das Vertrauen. Sie wird als einzigartig und geschützt wahrgenommen, was die Markenidentität festigt.
  • Wettbewerbsvorteil: Eine registrierte Marke hilft, sich von der Konkurrenz abzuheben und schafft Vertrauen bei Kunden. Dies stärkt die Position im Markt und kann den Umsatz steigern.

Der Prozess der Markenanmeldung in Hamburg

Hamburg Anwalt
  1. Markenrecherche: Vor der Anmeldung wird geprüft, ob die Marke einzigartig ist und keine Rechte verletzt.
  2. Antragsstellung: Der Antrag wird bei nationalen oder internationalen Markenämtern eingereicht.
  3. Prüfung und Veröffentlichung: Das Markenamt prüft den Antrag und veröffentlicht ihn nach erfolgreicher Prüfung.
  4. Widerspruchsfrist und Registrierung: Dritte können Einspruch einlegen. Nach Ablauf der Frist erfolgt die Registrierung der Marke.

Was kostet eine Markenanmeldung?

Die Kosten für eine Markenanmeldung hängen von der Art der Registrierung und der Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen ab. Bei RA Will erfolgt die Anmeldung zu einem transparenten Pauschalpreis von 357,00 € inkl. MwSt., zuzüglich der jeweiligen Amtsgebühren.

Die Amtsgebühren variieren je nach Land oder Region – für Deutschland, die Europäische Union (Unionsmarke) oder eine internationale Registrierung. Dank des Pauschalpreises gibt es keine versteckten Kosten oder zusätzliche Gebühren. Ihre Marke wird effizient und rechtssicher angemeldet.

Wir sind Ihr Anwalt für Markenrecht in Hamburg

Als Anwalt für Markenrecht in Hamburg unterstützt Sie Andreas Will in allen relevanten Bereichen dieses Rechtsgebiets. Dank seiner tiefgreifenden Kenntnisse im Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht bieten wir eine umfassende Beratung. Marken stellen wertvolle Vermögenswerte dar, die Ihrem Unternehmen entscheidende Wettbewerbsvorteile sichern – ein Schutz, den wir gezielt gewährleisten.

Ob unbewusste Verletzungen des Markenrechts oder der Missbrauch Ihrer Marke: Der Schutz und die Sicherung Ihrer geistigen Eigentumsrechte (IP) stehen bei uns im Fokus. Von der Recherche vor der Markenanmeldung über das Anmeldeverfahren bis hin zur Überwachung Ihrer Marke – wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Verstöße effektiv verfolgt werden.

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Andreas Will
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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Weitere Rechtsgebiete

Wettbewerbsrecht

Beratung und Vertretung in Fällen unlauteren Wettbewerbs, einschließlich Abmahnungen und Klageverfahren.

Designrecht

Schutz innovativer Designs, einschließlich Anmeldung und Durchsetzung von Designrechten.

Urheberrecht

Schutz kreativer Werke, einschließlich Beratung bei Urheberrechtsverletzungen und Durchsetzung von Ansprüchen.

Medienrecht

Beratung und Vertretung in Medien- und Presserecht, einschließlich Persönlichkeitsrecht und Medienhaftung.

Patentrecht

Schutz technischer Erfindungen, einschließlich Patentanmeldung und Verteidigung von Patenten.