Ihr Anwalt für Medienrecht und Presserecht in Hamburg
Wenn Sie in Hamburg Unterstützung im Medienrecht suchen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.
Ob es um den Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte, die Abwehr rufschädigender Berichterstattung oder die Gestaltung von Verträgen in der Medienbranche geht – unsere Kanzlei steht Ihnen mit ihrer langjährigen Erfahrung zur Seite.
Wir bieten kompetente Rechtsberatung für Künstler, Unternehmen und Privatpersonen, die ihre Rechte im digitalen Zeitalter wahren möchten.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Medien- und Presserecht und kontaktieren uns für eine individuelle Beratung.
- Termine innerhalb von 24h
- Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Markenrecht, Wettbewerbsrecht & Urheberrecht
- Kostenlose telefonische Erstberatung
Medienrecht in Hamburg – Unsere Leistungen
Reputationsschutz
Wir prüfen und entfernen negative Äußerungen in Blogs, Foren, sozialen Netzwerken wie Facebook sowie unvorteilhafte Bewertungen auf Google oder anderen Bewertungsportalen. Zudem setzen wir uns gegen unerwünschte Darstellungen in Suchmaschinen ein.
Presserecht & Rundfunkrecht
Wir verteidigen Ihre Persönlichkeitsrechte, kümmern uns um Widerrufe und Gegendarstellungen und setzen Schadensersatz-, Schmerzensgeld- und Unterlassungsansprüche durch oder wehren diese ab.
Urheberrecht & Bildrecht
Wir gestalten und prüfen Lizenzverträge, verfolgen Urheberrechtsverletzungen konsequent durch Abmahnungen, einstweilige Verfügungen oder zivilrechtliche Klagen. Auch bei Bildnisrechtsverletzungen stehen wir Ihnen zur Seite.
Multimedia & Social Media
Wir unterstützen Unternehmen und Einzelpersonen umfassend in allen Bereichen moderner Kommunikationsplattformen, einschließlich sozialer Netzwerke wie Facebook, Instagram und YouTube.
Medien- und Internetstrafrecht
Wir vertreten Sie sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche und in Fällen strafrechtlicher Verfolgung im Zusammenhang mit Medien- und Internetdelikten.
Anwalt für Medienrecht – Beratung & Vertretung
Unsere Kanzlei bietet beste Beratung und rechtliche Vertretung im Bereich Medienrecht. Ob es um Rufschädigung, Verleumdung oder unzulässige Veröffentlichungen geht – unsere erfahrener Fachanwalt Andreas Will setzt Ihre Rechte konsequent durch.
Mit unserer Expertise unterstützen wir Sie bei der Verteidigung Ihrer Persönlichkeitsrechte und der Abwehr rufschädigender Berichterstattung. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.
Anwaltliche Beratung lohnt sich
Ruhe bewahren. Zum Telefon greifen und sofort mit Ihrem Anwalt sprechen.
Ersteinschätzung einholen
Herr Will erklärt Ihnen, was bei Abmahnung, einstweiliger Verfügung und Klage im Urheberrecht und Markenrecht zu beachten ist.
Schnelle Abwicklung
Unser Team regelt dies in enger Abstimmung mit Ihnen und sorgt dabei für ständige Kostentransparenz.
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Termine innerhalb von 24h
Was ist das Medienrecht?
Das Medienrecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet, das die Regelungen rund um die Kommunikation und Informationsermittlung umfasst.
Es zielt darauf ab, die Medienfreiheit – etwa die Presse- und Rundfunkfreiheit nach Art. 5 GG – zu schützen, während gleichzeitig ein Ausgleich zu kollidierenden Grundrechten, wie dem Persönlichkeitsrecht, geschaffen wird.
Mit der fortschreitenden Digitalisierung gewinnt das Medienrecht zunehmend an Bedeutung, da viele Fälle heute in Online-Medien, sozialen Netzwerken und digitalen Plattformen verhandelt werden.
Neben dem Schutz der Meinungsvielfalt gehören auch Themen wie Urheberrecht, Datenschutz und Jugendschutz zu den zentralen Aspekten des Medienrechts.
Welche Ansprüche im Medienrecht gibt es?
Im Medienrecht können Betroffene, die durch rechtswidrige Veröffentlichungen in ihren Rechten verletzt wurden, verschiedene Ansprüche geltend machen. Welche Ansprüche im Einzelfall bestehen, hängt von der Art und Schwere der Rechtsverletzung ab. Hier sind die wichtigsten medienrechtlichen Ansprüche, die durch Rechtsanwälte durchgesetzt werden können:
1. Unterlassungsanspruch
Dieser Anspruch wird am häufigsten geltend gemacht, wenn eine unrechtmäßige Medienberichterstattung erfolgt ist. Betroffene können verlangen, dass die rechtswidrige Berichterstattung unterlassen wird, wenn die Gefahr besteht, dass sich die Verletzung wiederholt.
Ein sogenannter vorbeugender Unterlassungsanspruch greift, wenn eine erste Rechtsverletzung droht. Dabei kann es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen, unzulässige Verdachtsberichterstattungen oder die unrechtmäßige Abbildung von Personen handeln.
Die Durchsetzung erfolgt meist durch eine Abmahnung, gefolgt von einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Wird diese nicht abgegeben, können wir den Anspruch gerichtlich durch einstweilige Verfügungen oder Klagen durchsetzen.
2. Berichtigungsanspruch
Dieser Anspruch kommt dann zum Tragen, wenn Medien unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet haben. Der Betroffene hat das Recht auf eine Richtigstellung, Widerruf oder Distanzierung der getätigten Aussagen. Allerdings muss der Betroffene die Unwahrheit der Behauptung beweisen.
Trotz der Möglichkeit, den eigenen Ruf zu schützen, scheuen viele Betroffene die öffentliche Aufmerksamkeit, die eine Berichtigung mit sich bringen kann. Öffentlich bekannte Personen neigen jedoch dazu, diesen Anspruch häufiger geltend zu machen.
3. Gegendarstellungsanspruch
Der Gegendarstellungsanspruch gibt Betroffenen die Möglichkeit, ihre Version der Ereignisse öffentlich darzulegen. Er gilt jedoch nur für Tatsachenbehauptungen, nicht für Meinungen oder Werturteile.
Die formalen Voraussetzungen für eine Gegendarstellung sind streng und sollten von Anfang an durch einen erfahrenen Medienanwalt geprüft werden. Diese Ansprüche werden oft im einstweiligen Verfügungsverfahren geltend gemacht, um schnell auf die Berichterstattung reagieren zu können.
4. Schadensersatzanspruch
Bei materiellen Schäden, die durch eine rechtswidrige Medienberichterstattung entstanden sind, kann Schadensersatz gefordert werden. Hierbei müssen Betroffene nicht nur den konkreten Schaden nachweisen, sondern auch eine kausale Verbindung zwischen dem Schaden und der Berichterstattung herstellen.
Dies ist oft kompliziert, insbesondere wenn mehrere Medien parallel berichten. Schadensersatzansprüche spielen jedoch eine bedeutende Rolle, wenn etwa Bilder von Personen ohne Erlaubnis zu Werbezwecken verwendet werden.
Welche Mandanten betreuen wir als Kanzlei für Medienrecht in Hamburg?
Unsere Kanzlei für Medienrecht in Hamburg betreut eine vielfältige Mandantschaft, die von Privatpersonen über Unternehmen bis hin zu prominenten Persönlichkeiten reicht.
Durch die zahlreichen Teilgebiete des Medienrechts und dessen Überschneidungen mit anderen Rechtsbereichen, bieten wir umfassende Unterstützung in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Medienwelt.
Ob es um die Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten, den Schutz vor unrechtmäßiger Berichterstattung oder die Abwehr von Verleumdungskampagnen geht – wir sind Ihr Ansprechpartner. Hier sind einige der typischen Mandanten, die wir vertreten:
Betroffene von Persönlichkeitsrechtsverletzungen:
Persönlichkeitsrechtsverletzungen sind einer der häufigsten Streitpunkte im Medienrecht. Ob durch unwahre Tatsachenbehauptungen, Falschzitate oder die unerlaubte Verwendung von Bildern – solche Eingriffe können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen.
Besonders in der digitalen Welt, wie den sozialen Netzwerken, können schnell die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten werden. Unternehmen können sich zudem auf das sogenannte Unternehmenspersönlichkeitsrecht berufen, um gegen rufschädigende Berichterstattung vorzugehen.
Prominente und Influencer:
Prominente und Influencer stehen häufig im Fokus der Medienberichterstattung und sehen sich regelmäßig mit Verletzungen ihrer Privatsphäre konfrontiert. Die Verbreitung von persönlichen Fotos, Videos oder falschen Informationen kann erheblichen Schaden anrichten.
Trotz ihrer öffentlichen Rolle müssen Prominente nicht auf ihre Persönlichkeitsrechte verzichten. Unsere Fachanwälte für Medienrecht in Hamburg helfen bei der Abwehr von Falschbehauptungen, unzulässigen Bildveröffentlichungen oder Deepfakes.
Betroffene von Verdachtsberichterstattung und Strafverfahren:
Verdachtsberichterstattungen spielen eine wichtige Rolle in der Berichterstattung, doch sie müssen mit größter Vorsicht erfolgen. Solange keine Verurteilung vorliegt, gilt die Unschuldsvermutung, und die Berichterstattung darf keine Vorverurteilung beinhalten.
Für Personen, die nach einer Verurteilung das Recht auf Vergessenwerden in Anspruch nehmen möchten, gibt es rechtliche Möglichkeiten, die wir als Kanzlei für Sie durchsetzen.
Opfer von Verleumdungen und Hetzkampagnen:
Unternehmen und Einzelpersonen, die im Fokus der Öffentlichkeit stehen, sind häufig Ziel von Verleumdungen und Hetzkampagnen, insbesondere in sozialen Netzwerken. Fake News, falsche Screenshots oder gefälschte E-Mails können erheblichen Schaden anrichten, wenn sie von Medien verbreitet werden. Wir helfen Ihnen dabei, sich gegen solche Angriffe zu wehren, sei es durch Unterlassungsansprüche, Gegendarstellungen oder Widerrufe.
Radiosender und TV-Sender:
Radiosender und TV-Sender müssen sich an den Medienstaatsvertrag und die jeweiligen Landesvorschriften halten, um ihre Inhalte rechtmäßig ausstrahlen zu dürfen.
Unsere Kanzlei berät Sender zu Themen wie Rundfunkzulassungen und unterstützt sie bei Konflikten rund um Persönlichkeitsrechte und andere medienrechtliche Fragen.
Verlage:
Verlage sind ein wichtiger Teil der Medienlandschaft und müssen sich medienrechtlich absichern. Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung in den Bereichen Urheberrecht, Presserecht und Persönlichkeitsrecht, sodass sich Verlage auf ihre kreative Arbeit konzentrieren können.
Egal, ob Sie ein kleiner Indie-Verlag oder ein großer Publisher sind – wir machen Sie rechtssicher und unterstützen Sie bei der Abwehr von Ansprüchen.
Zuständiges Gericht für Medienrecht und Presserecht in Hamburg
In Hamburg ist das Landgericht Hamburg die erste Anlaufstelle für medien- und presserechtliche Streitigkeiten. Insbesondere die 24. Zivilkammer am Sievekingplatz 1 befasst sich mit Fällen aus den Bereichen Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Presserecht.
Diese Kammer ist somit zentraler Ansprechpartner für rechtliche Auseinandersetzungen im Medienrecht, insbesondere bei Verletzungen von Persönlichkeitsrechten, unlauterem Wettbewerb und Urheberrechtsverstößen.
Für Berufungsverfahren und höherinstanzliche Entscheidungen übernimmt das Oberlandesgericht Hamburg die Zuständigkeit. Der 7. Zivilsenat, auch als Pressesenat bekannt, befasst sich mit komplexen Fällen rund um Presse, Rundfunk, Film und Fernsehen.
Hier werden unter anderem Fragen zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen und der medienrechtlichen Berichterstattung geklärt. Der Pressesenat ist somit die höchste Instanz in Hamburg, wenn es um die Klärung von presserechtlichen Streitigkeiten geht.
Warum Rechtsanwalt Andreas Will der richtige Partner für Medienrecht in Hamburg ist
Rechtsanwalt Andreas Will, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und damit Ihr Ansprechpartner, wenn es um umfassende Beratung im Medienrecht geht. Mit seiner Expertise sichert er Ihr Unternehmen rechtlich ab und sorgt dafür, dass Sie im komplexen Umfeld der Medienwelt optimal geschützt sind.
Er berät Sie zu Themen wie zulässige Berichterstattung, den Grenzen der Meinungs- und Pressefreiheit sowie zu allgemeinen Vertragsgestaltungen. Darüber hinaus deckt er angrenzende Rechtsgebiete wie Urheberrecht, IT-Recht, Markenrecht und Datenschutz ab, die unerlässlich für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen im Medienbereich sind.
Fachanwaltsqualität und -Erfahrung
Ich bin seit 2007 Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Der gewerbliche Rechtsschutz beinhaltet das Markenrecht, Urheberrecht, Patentrecht sowie Presse- und Wettbewerbsrecht.
Stets für Sie da
Ich bin unter den angegebenen Rufnummern für Sie erreichbar, in Notfällen auch mobil unter 0177 388 65 68, auch am Wochenende (z.B. bei Fristablauf am Montag).
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Weitere Rechtsgebiete
Markenrecht
Schutz und Verteidigung von Markenrechten, einschließlich Markenanmeldung und Abwehr von Markenverletzungen.
Wettbewerbsrecht
Beratung und Vertretung in Fällen unlauteren Wettbewerbs, einschließlich Abmahnungen und Klageverfahren.
Urheberrecht
Schutz kreativer Werke, einschließlich Beratung bei Urheberrechtsverletzungen und Durchsetzung von Ansprüchen.
Designrecht
Schutz innovativer Designs, einschließlich Anmeldung und Durchsetzung von Designrechten.
Patentrecht
Schutz technischer Erfindungen, einschließlich Patentanmeldung und Verteidigung von Patenten.