Ihr Anwalt für Urheberrecht in Hamburg

Unser Anwalt für Urheberrecht in Hamburg bietet umfassenden Schutz für Ihr geistiges Eigentum.

Ob Sie als Urheber gegen die unerlaubte Nutzung Ihrer Werke vorgehen möchten oder eine Abmahnung wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung erhalten haben – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.

Wir beraten Sie zu Themen wie Urhebervertragsrecht, Lizenzrecht, Softwarerecht und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren.

Im Fall von Abmahnungen erstellen wir Unterlassungserklärungen und führen Verhandlungen mit der Gegenseite, um Ihre Interessen effektiv zu vertreten.

Unsere Leistungen

Abmahnung von Urheberrechtsverletzern

Wir setzen rechtssichere Abmahnungen gegen Urheberrechtsverletzer durch.

Abwehr unberechtigter Abmahnungen

Wir verteidigen Sie gegen unberechtigte Abmahnungen und einstweilige Verfügungen.

Gerichtliche Vertretung in Urheberrechtssachen

Bundesweite Vertretung in Eil- und Hauptsacheverfahren bei Urheberrechtsstreitigkeiten.

Schulung im Urheberrecht

Schulungen für Mitarbeiter zu Urheberrecht, Schutzumfang und richtigem Zitieren.

Anwalt für Urheberrecht – Beratung & Vertretung

Das Urheberrecht betrifft zahlreiche Lebensbereiche – von Fotos auf Webseiten über Software bis hin zu Musik und Videos. Gerade im digitalen Zeitalter nehmen Urheberrechtsverletzungen stark zu, oft aus Unwissenheit über die komplexen Regelungen.

Ob im privaten oder geschäftlichen Umfeld, die Sicherung von Nutzungsrechten, insbesondere bei der Softwareentwicklung mit Mitarbeitern oder Freelancern, ist entscheidend. Ein Anwalt für Urheberrecht bietet klare Beratung und kompetente Vertretung, um Ihre Rechte zu schützen und rechtliche Risiken frühzeitig zu vermeiden.

1
Anwaltliche Beratung lohnt sich

Ruhe bewahren. Zum Telefon greifen und sofort mit Ihrem Anwalt sprechen.

2
Ersteinschätzung einholen

Ich erkläre Ihnen, was bei Abmahnung, einstweiliger Verfügung und Klage im Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht zu beachten ist.

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Schnelle Abwicklung

Ich regele das in enger Abstimmung mit Ihnen für Sie. Bei ständiger Kostentransparenz.

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Was zählt als Urheberrechtsverletzung?

Eine Urheberrechtsverletzung liegt vor, wenn jemand ein Werk ohne Zustimmung des Urhebers nutzt. Wer ein Werk wie ein Buch, einen Song oder ein Bild schafft, besitzt automatisch die Rechte daran – sein geistiges Eigentum ist durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt. Das Gesetz sichert dem Urheber die alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrechte.

Typische Urheberrechtsverletzungen sind die unerlaubte Nutzung von Musik, Filmen, Bildern, Software oder Texten sowie Raubkopien und unzulässige Verbreitung oder Bearbeitung geschützter Werke. Ein Anwalt für Urheberrecht prüft den Fall und ergreift rechtliche Schritte wie Abmahnung und Unterlassungserklärung, um weitere Verstöße zu verhindern.

Was umfasst der Urheberrechtsschutz?

Im Urheberrechtsgesetz (§ 2 UrhG) werden verschiedene Werke aufgezählt, die urheberrechtlich geschützt sind. Diese Liste ist nicht abschließend und umfasst unter anderem:

Zusätzlich gibt es spezielle gesetzliche Bestimmungen für Fotos und Software. Die Regelungen zur Software finden sich in den §§ 69a ff. UrhG, während Fotos und Lichtbilder in § 72 UrhG gesondert behandelt werden, mit teilweise abweichenden Vorschriften.

Der Urheber eines Werkes genießt umfassenden urheberrechtlichen Schutz, der erst 70 Jahre nach seinem Tod endet.

Warum ist ein Fachanwalt für den Bereich Urheberrecht in Hamburg wichtig?

Anwalt Urheberrecht Hamburg

Hamburger Künstler und Unternehmen profitieren von der schnellen und effizienten Unterstützung durch Fachanwälte für Urheberrecht. Urheberrechtsstreitigkeiten können den geschäftlichen Erfolg oder die kreative Arbeit erheblich gefährden, doch durch frühzeitiges Handeln und rechtssichere Beratung lassen sich langwierige und teure Gerichtsverfahren oft vermeiden.

Ein Fachanwalt sorgt dafür, dass Abmahnungen präzise und strategisch formuliert werden, um rechtliche Schwächen zu vermeiden und den Druck auf die Gegenseite zu maximieren.

Besonders wichtige Ansprüche wie Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft können durch eine einstweilige Verfügung schnell durchgesetzt werden, wenn schnell gehandelt wird. Da geldwerte Ansprüche jedoch nicht als eilbedürftig gelten, ist ein Fachanwalt entscheidend, um den gesamten Prozess rechtssicher und effizient abzuwickeln.

Was ist eine Abmahnung im Urheberrecht?

Eine Abmahnung im Urheberrecht ist ein rechtliches Mittel, um eine Urheberrechtsverletzung zu stoppen. Der Urheber informiert den Rechtsverletzer schriftlich über den Verstoß und fordert eine Unterlassung für die Zukunft.

Dazu gehört eine Unterlassungserklärung, die der Rechtsverletzer unterzeichnen muss. Bei erneutem Verstoß droht eine Vertragsstrafe.

Die Abmahnung und die Unterlassungserklärung müssen rechtlich einwandfrei formuliert sein, da Fehler oder überhöhte Forderungen sie unwirksam machen können. Ein Anwalt für Urheberrecht kann dabei helfen, das Schreiben zu erstellen und die Kommunikation mit dem Rechtsverletzer zu übernehmen.

Andreas Will
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Mitglied in der GRUR Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht

Fachanwaltsqualität und -Erfahrung

Andreas Will ist seit 2007 Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Sein Fachgebiet umfasst das Markenrecht, Urheberrecht, Patentrecht sowie das Presse- und Wettbewerbsrecht.

Stets für Sie da

Herr Will ist unter den angegebenen Rufnummern erreichbar, in dringenden Fällen auch mobil unter 0177 388 65 68 – auch am Wochenende, zum Beispiel bei Fristablauf am Montag.

Ist eine Urheberrechtsverletzung eine Straftat?

Ja, eine Urheberrechtsverletzung ist strafbar – auch der Versuch kann strafrechtlich verfolgt werden, wie § 106 UrhG regelt. Ohne die Erlaubnis des Urhebers ein Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Auch der Versuch zählt als Straftat.

Mögliche Strafen bei Urheberrechtsverletzungen umfassen:

  • Geldstrafen zwischen 1.000 und 10.000 €
  • Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder mehr bei gewerblichen Verstößen

Bei einem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung sollten Sie die Forderungen der Gegenseite sorgfältig prüfen lassen. Herr Will, Experte für Marken- und Urheberrecht, überprüft die Unterlassungserklärung und verhandelt, um mögliche Vertragsstrafen zu senken.

Läuft bereits ein Strafverfahren, entwickelt er eine gezielte Verteidigungsstrategie zur Strafminderung. Nutzen Sie das kostenlose Erstgespräch, um Ihre Lage zu besprechen und erste Handlungsschritte zu klären.

Angemessene Vergütung eines Urhebers

Urheber haben stets Anspruch auf eine Vergütung, wenn sie Nutzungsrechte an ihrem Werk einräumen. Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung steht ihnen gemäß § 32 UrhG eine Vergütung zu. Sollte das Werk unerwartet erfolgreich sein, kann der Urheber nachträglich eine Anpassung der Vergütung verlangen (§ 32a UrhG), wenn ein Missverhältnis zwischen der ursprünglichen Vergütung und dem tatsächlichen Erfolg besteht.

Urheber, besonders gegenüber großen Unternehmen, sind oft in einer schwächeren Verhandlungsposition und können den Erfolg ihres Werks nur schwer vorab einschätzen. Unsere Anwälte unterstützen bei Vertragsverhandlungen und helfen, faire Vergütungen zu erzielen. Bei großem Erfolg eines Werks kann eine Nachverhandlung bis hin zur Gewinnbeteiligung sinnvoll sein.

Wie sollte man bei einer Urheberrechtsverletzung vorgehen?

Urheberrecht Hamburg

Wenn Sie eine Urheberrechtsverletzung bemerken, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Beweise sichern: Dokumentieren Sie die Verletzung (Fotos, Screenshots, etc.) und identifizieren Sie den Verantwortlichen.
  2. Nutzungsrechte nachträglich vergeben: Möchten Sie einen Gerichtsprozess vermeiden, können Sie dem Verletzer eine Rechnung stellen und ihm so die Nutzungsrechte gegen eine Entschädigung übertragen.
  3. Anwalt einschalten: Bei fehlender Reaktion oder fortgesetzter Verletzung unterstützt ein Anwalt dabei, rechtliche Schritte einzuleiten und Schadensersatz zu fordern.
  4. Abmahnung und Unterlassung: Ein Anwalt kann eine Abmahnung und Unterlassungserklärung senden, um die Verletzung zu stoppen und eine Entschädigung zu verlangen.
  5. Klage erheben: Bleibt die Abmahnung unbeachtet, kann Ihr Anwalt gerichtliche Schritte einleiten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
    Unsere erfahrenen Partner-Anwälte im Urheber- und Medienrecht stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte effektiv zu schützen.

Anwalt für Urheberrecht in Hamburg: Warum die Kanzlei Will+Partner die richtigen Ansprechpartner sind

Wir beraten Sie im Urheberrecht umfassend, insbesondere Unternehmer und Unternehmen wie Software- und IT-Firmen sowie Werbeagenturen. Auch Künstler und Privatpersonen zählen zu unseren Mandanten.

Herr Will in Hamburg verfügt über langjährige Erfahrung und unterstützen Sie bei der Ausarbeitung von Lizenzverträgen, dem Schutz Ihrer Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie der Verwertung und Nutzung Ihrer Werke. Sollte Ihnen eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen werden, wehren wir diese für Sie ab.

Andreas Will, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, um das beste Vorgehen für Ihren individuellen Fall zu besprechen. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail.

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Weitere Rechtsgebiete

Markenrecht

Schutz und Verteidigung von Markenrechten, einschließlich Markenanmeldung und Abwehr von Markenverletzungen.

Wettbewerbsrecht

Beratung und Vertretung in Fällen unlauteren Wettbewerbs, einschließlich Abmahnungen und Klageverfahren.

Designrecht

Schutz innovativer Designs, einschließlich Anmeldung und Durchsetzung von Designrechten.

Medienrecht

Beratung und Vertretung in Medien- und Presserecht, einschließlich Persönlichkeitsrecht und Medienhaftung.

Patentrecht

Schutz technischer Erfindungen, einschließlich Patentanmeldung und Verteidigung von Patenten.