Markenrecht

WNS Will+Partner – Mehr als 20 Jahre Erfahrung

Rechtsanwalt für Markenrecht in Hamburg & Kiel | Andreas Will

Marke anmelden, Markenverletzung abmahnen, einstweilige Verfügung, Urteil erwirken oder abwehren? Ein erfahrener Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (beinhaltet insbes. Markenrecht) hilft Ihrem Unternehmen unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Interessen!

Markenrecht

Unsere Leistungen
für Sie

Rechte sichern und Marken anmelden

Ob für Deutschland, die Europäische Union (Unionsmarke) oder internationale Registrierung: Ihre Marken sind bei RA Will in besten Händen. Die Anmeldeverfahren werden zu Pauschalpreisen durchgeführt. Kein Gebührensammelsurium. Je Marke berechnet RA Will 357,00 € inkl. MwSt. zuzüglich Amtsgebühren. Die Amtsgebühren richten sich nach der Art der Registrierung und der Zahl der Waren- und Dienstleistungsklassen.

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Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen sowie DISPUTE-Eintrag

Markenrechte werden im Wege von Abmahnung, einstweiliger Verfügung und Klage geltend gemacht. Unzählige Verfahren hat RA Will bereits durchgeführt. Zur (vorläufigen) Sicherung Ihrer Rechte an Domains werden von ihm auch DISPUTE-Einträge bei der DENIC e.G. erwirkt. Nutzen Sie seine Erfahrung für Ihre Rechtsdurchsetzung.

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Abwehr unberechtigter Abmahnungen

Auch die Verteidigung gegen ggf. unberechtigte Abmahnungen gehört zum Aufgabengebiet des Markenrechts- Anwalts. Ergibt die Prüfung, dass eine Abmahnung, einstweilige Verfügung oder Klage berechtigt ist gilt es, Schadensminderung zu betreiben. Auch dabei ist RA Will behilflich und kann einen ausufernden Streit vermeiden helfen.

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Gegenabmahnung

Die Gegenabmahnung kann bei unberechtigten Abmahnungen als effektives Gegenangriffsmittel verwendet werden, bis hin zur negativen Feststellungsklage.

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Schutzschrift für die Vorab- Verteidigung

Erhalten Sie eine Abmahnung, die nach Prüfung durch RA Will als unbegründet erscheint, reicht dieser eine Schutzschrift als erstes Verteidigungsmittel für Sie ein. Die Schutzschrift wird in einem zentralen Register hinterlegt und wird von allen deutschen Gerichten abgerufen, bevor diese über einen möglichen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entscheiden.

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Jetzt anrufen und sofort Termin vereinbaren: 

040 32809780 (Hamburg) oder 0431 9828738 (Kiel) oder unverbindliche Anfrage per Email an will@wns-partner.de

Sie können auch jederzeit per Zoom® oder teams® mit Herrn Will in eine Videokonferenz eintreten, nach vorheriger telefonischer Vereinbarung oder Einladung per Email.

Über mich

20 Jahre Erfahrung

RA Will hat mehr als 20 Jahre Erfahrung im Markenrecht.
Er hat -bundesweit- unzählige einstweilige Verfügungsverfahren und Hauptsacheverfahren sowohl auf der Passiv- als auch auf der Aktivseite erfolgreich durchgeführt. „Keine Angst vor großen Tieren“ lautet die Devise. Mehr noch im einstweiligen Verfügungsverfahren als im vergleichsweise „gemütlichen“ Klagverfahren bzw. Hauptsacheverfahren ist Erfahrung und ein kühler Kopf notwendig, um ein Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder deren Abwehr zum Erfolg zu bringen.

  • Kostenlose erste Einschätzung

    Bereits am Telefon kann Herr Will Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung mitteilen.

  • Über 20 Jahre Erfahrung

    RA Will hat mehr als 20 Jahre Erfahrung im Markenrecht..