Ihr Anwalt für Designrecht in Hamburg

Als Anwalt für Designrecht in Hamburg unterstützen wir Sie dabei, Ihre kreativen Ideen und Produktgestaltungen wirksam zu schützen.

Egal, ob es um die Anmeldung und Registrierung Ihrer Designs geht, die Entwicklung einer umfassenden Schutzstrategie oder die Durchsetzung Ihrer Rechte gegen Nachahmer – wir stehen Ihnen mit fundiertem Fachwissen zur Seite.

Lassen Sie Ihr geistiges Eigentum nicht ungeschützt, sondern sichern Sie es mit professionellem Designschutz ab!

Unsere Leistungen – Anwalt für Designrecht

  • Prüfung der Schutzfähigkeit Ihrer Designs und Produktgestaltungen im deutschen und europäischen Designrecht
  • Anmeldung und Eintragung von Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und EUIPO
  • Beratung zu Designschutz: Möglichkeiten, Strategien und Kosten
  • Vertretung vor Behörden: Unterstützung bei der Registrierung und Eintragungsprozessen
  • Verteidigungsstrategien bei Rechtsverletzungen wie Nachahmungen und Plagiaten
  • Außergerichtliche Vertretung in Design-Streitigkeiten und Abmahnverfahren
  • Gerichtliche Vertretung in Klage- und Nichtigkeitsverfahren im Designrecht
  • Durchsetzung von Rechten und Verfolgung von Verstößen (Plagiate, Nachahmungen)
  • Änderungen im Designregister: Vornahme und Betreuung bei Modifikationen

Anwalt für Designrecht in Hamburg – Beratung & Vertretung

Als Anwalt für Designrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um den Schutz und die Durchsetzung Ihrer Designs zur Seite. Kontaktieren Sie uns per Telefon oder E-Mail, um eine maßgeschneiderte Beratung zu erhalten und gemeinsam die beste Lösung für Ihr Anliegen zu finden.

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Anwaltliche Beratung lohnt sich

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Designrechte im Überblick

In Deutschland und Europa gibt es spezifische Schutzrechte, um ästhetische Gestaltungen vor Nachahmung zu schützen:

  • Design (ehemals Geschmacksmuster): In Deutschland schützt das Design die äußere Erscheinung von Produkten. Der Begriff wurde 2013 geändert, um auch Nichtjuristen verständlich zu sein.

  • Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Auf europäischer Ebene gibt es das Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das ebenfalls das Design eines Produkts schützt. Ein besonderes Merkmal auf EU-Ebene ist das nicht eingetragene Geschmacksmuster, das es national nicht gibt.

Was ist ein Design im deutschen Recht?

Ein Design schützt die zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines Produkts oder eines Teils davon. Es umfasst Merkmale wie Linien, Konturen, Farben, Gestalt oder Oberflächenstruktur.

Geschützt wird die Erscheinungsform, nicht das Produkt selbst. Ausgeschlossen sind technische Merkmale oder solche, die für die Funktion zwingend erforderlich sind.

Voraussetzungen für Designschutz

Anwalt Designrecht Hamburg
  1. Eigenart: Das Design muss sich im Gesamteindruck von bestehenden Designs unterscheiden, ohne dass es ein bestimmtes Gestaltungsniveau erfüllen muss.
  2. Neuheit: Vor dem Anmeldetag darf kein identisches oder nur minimal abweichendes Design veröffentlicht worden sein.

Neuheitsschonfrist: Designer können ihr Design bis zu 12 Monate vor der Anmeldung veröffentlichen, ohne den Anspruch auf Schutz zu verlieren. Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster auf europäischer Ebene bietet ähnliche Schutzmöglichkeiten wie das deutsche Designrecht, jedoch mit dem zusätzlichen Vorteil des nicht eingetragenen Designs.

Wann entsteht der Schutz eines eingetragenen Designs?

Der Schutz eines Designs entsteht erst mit der Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Da das Designrecht ein Formalrecht ist, ist die Anmeldung beim DPMA zwingend erforderlich. Dabei prüft das DPMA nur formale Aspekte – weder die Eigenart noch die Neuheit des Designs werden geprüft. Entgegenstehende Rechte Dritter werden ebenfalls nicht berücksichtigt. Erst im Rahmen eines möglichen Nichtigkeitsverfahrens oder eines Verletzungsverfahrens werden diese Aspekte geprüft.

Designschutz beginnt mit der Eintragung und gilt zunächst für fünf Jahre. Er kann um jeweils fünf Jahre verlängert werden, bis zu einer maximalen Schutzdauer von 25 Jahren.

Rechte des Inhabers eines eingetragenen Designs

  • Der Inhaber hat das exklusive Recht, das Design zu nutzen und anderen die Nutzung zu untersagen. Dies umfasst die Herstellung, den Verkauf, Import/Export und den Gebrauch von Produkten, die das Design enthalten.
  • Dritte dürfen das Design ohne Zustimmung nicht verwenden, unabhängig davon, ob sie das Design kannten.

Ansprüche bei Designrechtsverletzungen

Der Inhaber kann:

  • Unterlassung,
  • Schadensersatz,
  • Auskunft und die
  • Vernichtung rechtswidrig hergestellter Produkte verlangen.

Beweislast im Verletzungsfall

In einem Verletzungsverfahren gilt die gesetzliche Vermutung, dass die Schutzvoraussetzungen erfüllt sind. Der Verletzer muss nachweisen, dass dies nicht der Fall ist, nicht der Inhaber des Designs.

Ablauf der Designanmeldung beim DPMA, EUIPO und WIPO

Anwalt Designrecht
  1. Anmeldung eines Designs beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt)

    • Es gibt drei Möglichkeiten: Online, in Papierform oder elektronisch mit Signatur.
    • Erforderliche Angaben:
      • Informationen zum Anmelder und ggf. Vertreter
      • Erzeugnisangabe (Produkte, in denen das Design verwendet wird, max. 5 Begriffe)
      • Wiedergabe des Designs (bis zu 10 Darstellungen pro Design)
    • Das DPMA prüft nur formale Aspekte, nicht Neuheit oder Eigenart.
    • Der Schutz bezieht sich nur auf die sichtbar dargestellten Merkmale. Unklare oder widersprüchliche Abbildungen können den Schutz beeinträchtigen.
  2. Anmeldung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters beim EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum)

    • Online-Anmeldung auf der EUIPO-Website.
    • Erforderliche Angaben:
      • Anmelderdetails, Erzeugnisangabe und Designansichten
      • Wahl der Anmeldesprache und einer zusätzlichen Sprache
    • Das Fast-Track-Verfahren ermöglicht eine schnellere Prüfung, sofern die Gebühren umgehend gezahlt werden.
    • Wie beim DPMA erfolgt keine Prüfung der Neuheit oder Eigenart.
  3. Anmeldung eines Designs bei der WIPO (World Intellectual Property Organization)

    • Internationale Anmeldungen erfolgen direkt bei der WIPO.
    • Im Gegensatz zur Markenanmeldung ist keine nationale Designregistrierung vorab erforderlich.

Wichtige Hinweise zur Designanmeldung

  • Designansichten müssen klar und widerspruchsfrei sein.
  • Jede Produktvariante benötigt eine separate Anmeldung.
  • Abbildungen sollten die charakteristischen Merkmale deutlich zeigen; Zeichnungen oder Fotos

Was kostet eine Designanmeldung, eine Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldung bzw. eine internationale Anmeldung?

Andreas Will unterschreibt

Die Kosten für eine Design-, Gemeinschaftsgeschmacksmuster- oder internationale Anmeldung setzen sich aus Amtsgebühren und Anwaltskosten zusammen.

Anmeldegebühren für ein Design (DPMA)

Bei der elektronischen Anmeldung eines Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) betragen die Amtsgebühren mindestens 60,00 €. Die genaue Höhe hängt von der Anzahl der Designs und der Entscheidung ab, ob die Bekanntmachung des Designs aufgeschoben wird. Die Anmeldegebühr muss innerhalb von drei Monaten nach dem Anmeldetag gezahlt werden, andernfalls gilt die Anmeldung als zurückgenommen.

Anmeldegebühren für ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster (EUIPO)

Für die Anmeldung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters beim EUIPO belaufen sich die Amtsgebühren auf mindestens 350,00 €. Die endgültigen Kosten hängen von der Anzahl der Geschmacksmuster und dem Aufschub der Bekanntmachung ab. Wird die Bekanntmachung nicht aufgeschoben, fallen sowohl eine Eintragungs- als auch eine Bekanntmachungsgebühr an, die zusammen bei der Einreichung des Antrags bezahlt werden müssen.

Anmeldegebühren für eine internationale Anmeldung (WIPO)

Für internationale Anmeldungen bei der WIPO fallen eine Grundgebühr, eine Bekanntmachungsgebühr sowie zusätzliche Gebühren für jede benannte Vertragspartei an. Die Höhe der Gebühren variiert je nach Vertragspartei und kann auf der WIPO-Website berechnet werden.

Anwaltskosten

Die Anwaltskosten hängen vom Umfang der Anmeldung ab. Wir bieten Pauschalhonorare, die auf dem zu erwartenden Aufwand basieren, und informieren Sie vorab transparent über die anfallenden Kosten.

Wann sollte ich ein Design anmelden?

Idealerweise sollten Sie Ihr Design sofort nach der Fertigstellung und nach Durchführung der Designrecherche anmelden. Der Zeitrang ist entscheidend für die Aspekte Neuheit und Eigenart.

Ihr Fachanwalt für Designrecht in Hamburg

Andreas Will
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Mitglied in der GRUR Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht

Fachanwaltsqualität und -Erfahrung

Ich bin seit 2007 Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Der gewerbliche Rechtsschutz beinhaltet das Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht, sowie Presse- und Wettbewerbsrecht.

Stets für Sie da

Ich bin unter den angegebenen Rufnummern für Sie erreichbar, in Notfällen auch mobil unter 0177 388 65 68, auch am Wochenende (z.B. bei Fristablauf am Montag).

Weitere Rechtsgebiete

Markenrecht

Schutz und Verteidigung von Markenrechten, einschließlich Markenanmeldung und Abwehr von Markenverletzungen.

Wettbewerbsrecht

Beratung und Vertretung in Fällen unlauteren Wettbewerbs, einschließlich Abmahnungen und Klageverfahren.

Urheberrecht

Schutz kreativer Werke, einschließlich Beratung bei Urheberrechtsverletzungen und Durchsetzung von Ansprüchen.

Medienrecht

Beratung und Vertretung in Medien- und Presserecht, einschließlich Persönlichkeitsrecht und Medienhaftung.

Patentrecht

Schutz technischer Erfindungen, einschließlich Patentanmeldung und Verteidigung von Patenten.